Gemeinnützigkeit und gesellschaftliche Verantwortung
Wieder konnten wir eine Hürde bezwingen – Paul Niedersachsen e.V. wurde die Gemeinnützigkeit anerkannt!
“anbei übersende ich Ihnen den Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59,60, 60a und 61 AO des Vereins als gemeinnützige Einrichtung ”
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