PAUL Niedersachsen e.V. weist auf interessante Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes Niedersachsen hin
Der Landesrechnungshof Niedersachsen führte im Frühjahr 2018 eine überörtliche Kommunalprüfung zum Thema „Pflegekinder“ in den Landkreisen Helmstedt, Holzminden, Osnabrück, Rotenburg (Wümme), Vechta und Diepholz sowie den Städten Emden, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg durch.
Geprüft wurden für den Zeitraum 2013 bis 2017 die Hilfen für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien gem. §§ 27, 33, 35a SGB VIII und gem.§§ 53, 54 Abs. 3 SGB XII.
Anlass der überörtlichen Kommunalprüfung war
die Feststellung der erheblich höheren Unterbringungskosten für die Hilfen zur Erziehung junger Menschen in Heimeinrichtungen (durchschnittlich 59.500 € jährlich/Hilfefall) im Verhältnis zu den Kosten der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien (durchschnittlich 16.500 € jährlich/Hilfefall) in Niedersachsen.
Die geringe Zahl der untergebrachten Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen in Pflegefamilien sollte zudem durch die Prüfung stärker in den Fokus rücken.
Ergebnisse der Prüfung:
In allen geprüften Kommunen waren insgesamt mehr Kinder und Jugendliche (mit und ohne Behinderungen) in Pflegefamilien untergebracht als in Heimen, die finanziellen Aufwendungen für Pflegefamilien lagen jedoch deutlich unter den Aufwendungen für Kinder und Jugendliche in Heimen.
- Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in Heimen der Behindertenhilfe lag insgesamt viermal so hoch wie die Zahl der Betreuten mit Behinderungen in Pflegefamilien.
Alle Kommunen sollten in diesem Bereich mehr potenzielle Pflegefamilien werben und klare Verantwortlichkeiten zwischen den Sozialhilfeträgern regeln.
- Seit 01.12.2017 gibt es im Landkreis Diepholz eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Fachdiensten Soziales, Jugend und Gesundheit. Darin sind klare Verantwortlichkeiten geregelt. So wird z.B. die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII vom Fachdienst Jugend durch die Fachkräfte des ASD durchgeführt und die Betreuung der Pflegefamilie durch die Fachkräfte der Pflegekinderhilfe unter eventueller Einbeziehung des Gesundheitsamtes.
- Der Landkreis Diepholz gewährt für die Unterbringung von behinderten Kindern und Jugendlichen die höchste Pflegestufe „sonderpädagogische Pflegeform“. Diese Regelung entspricht den Anforderungen des Landesrechnungshofes.
- Für alle Kommunen gilt, dass eine passgenaue Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien nur gelingt, wenn eine ausreichende Anzahl potentieller Pflegefamilien für alle Pflegeformen vorhanden ist.
- Die Öffentlichkeitsarbeit sollte in allen Kommunen optimiert werden, insbesondere auch mit dem Ziel der gezielten Akquise potentieller Pflegepersonen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Quelle zum Nachlesen von Einzelheiten und Details dieser Prüfung:
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