Rechtliche Fragen im Pflegekinderwesen

Rechtliche Fragen im Pflegekinderwesen

Liebe Pflege- und Adoptiveltern aus Niedersachsen und Umgebung,

zu einer Fortbildung zum Thema „Rechtliche Fragen im Pflegekinderwesen“ möchten wir Euch hiermit herzlich einladen! Frau Rechtsanwältin Steffi Lampert aus Hamburg hat sich bereit erklärt, als erfahrene Juristin zu diesem für Pflegeeltern wichtigen Thema vorzutragen und Fragen zu beantworten.

Rechtsanwältin Lampert studierte Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat beim OLG Köln. Sie war in diesem Rahmen in einem Jugendamt und in einer familienrechtlichen Kanzlei mit dem Schwerpunkt Pflegekindschaftsrecht beschäftigt und ist seit 2011 in eigener Kanzlei als selbständige Rechtsanwältin tätig.

Unter anderem wird Frau Lampert zu folgenden Themen referieren und aufklären:

  • Welche Rechte und Pflichten haben Pflegeeltern im Bereich der alltäglichen Sorge für das Kind?
  • Welche Möglichkeiten zur Übertragung der Personensorge auf die Pflegeeltern gibt es?
  • Förmliche Beteiligung von Pflegeeltern an familiengerichtlichen Verfahren
  • Welche bindungsrelevanten Aspekte in Verfahren zum Verbleib der Pflegekinder in der Pflegefamilie, in sorgerechtlichen Verfahren und in Verfahren, die den Umgangskontakt betreffen sind zu beachten?

Datum:                                    Samstag, 18. Mai 2019

Uhrzeit:                                   10.00 – 16.00 Uhr

Ort:                                         Kultur- und Kommunikationszentrum

Brunsviga

                                                Karlstr. 35

                                                38106 Braunschweig

Referentin:                             Rechtsanwältin Steffi Lampert

                                                    Straßenbahnring 13

                                                    20251 Hamburg

http://www.rechtsanwaeltin-lampert.de/

Teilnehmergebühr:                  50,00 € für Pflegeeltern und andere Interessierte

30,00 € für Mitglieder des Pflege- und Adoptivfamilien- Unabhängiger Landesverband -PAUL Niedersachsen e. V.  Dazu zählen auch die Mitglieder der Vereine Oldenburg, Wesermarsch, PIVKE  Verden und Celle.

Der Kostenbeitrag enthält auch einen Imbiss und Getränke.

Kinderbetreuung:                     20,00 € für das erste Kind, 10,00 € für das zweite und weitere Kinder

Bankverbindung:                      Paul Niedersachsen eV, Volksbank Sulingen eG

                                                    IBAN DE40 2569 1633 3230 2347 00

Wir bitten um Anmeldungen bis Sonntag, 5.Mai 2019 per E-Mail an info@paul-niedersachsen.de

Paul

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