Mahnwache der Initiativgruppe „für die Kinder von Lügde“

Mahnwache der Initiativgruppe „für die Kinder von Lügde“

wegen des 1. Urteils im Missbrauchsprozess:

Herzliche Einladung am 01. August 2019 nach Detmold zu kommen (das ist der nächste Verhandlungstag). Von 10.00 – 18.00 Uhr Mahnwache (am Bruchberg) in der Bruchstrasse in Detmold. Ihr erkennt das große Wohnmobil von Markus Diegmann (tour41.net). Gegen 12.00 Uhr Umzug zum Landgericht, um Solidarität mit allen Betroffenen von sexuellem Missbrauch und den Kindern von Lügde zu zeigen.

Quelle: Initiativgruppe für die „Kinder von Lügde“

 946 total views,  1 views today

Keine generelle Kindeswohlgefährdung durch Smartphonenutzung und Internetzugang

Keine generelle Kindeswohlgefährdung durch Smartphonenutzung und Internetzugang

Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.06.2018, Az.: 2 UF 41/18

Besitzt ein minderjähriges Kind (unter 12 Jahren) ein eigenes Smartphone und/oder hat Zugang zum Internet, schädigen die Eltern das Kind nicht allein aufgrund der Annahme, dass sie ihrem Kind damit theoretisch auch den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten ermöglichen. Um eine Kindeswohlgefährdung anzunehmen, müssen im konkreten Fall weitere Anhaltspunkte gegeben sein, wie zum Beispiel der konkrete Zugang des Kindes zu jugendgefährdenden Inhalten oder das Unterlassen der Eltern von jeglichen Weisungen und Einschränkungen der Mediennutzung im Rahmen der elterlichen Aufsichtspflicht.

 794 total views,  1 views today


Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.  Mehr erfahren