Wofür wir stehen – wofür wir uns einsetzen

Wir wollen Kindern, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, helfen und zur Seite stehen. Wir beraten Familien, die ein Kind aufnehmen wollen und vermitteln bei Schwierigkeiten und sind auch Ansprechpartner für Erzieher, Lehrer und alle, die mit Pflege-und Adoptivkindern zu tun haben.

Beratung

Wir beraten Familien, die ein Kind aufnehmen wollen, wir vermitteln bei Schwierigkeiten und sind auch Ansprechpartner für Erzieher, Lehrer und alle, die mit Pflege-und Adoptivkindern zu tun haben.

Seminare

Wir bieten Seminare zur Vorbereitung und Weiterbegleitung an. Wir arbeiten mit Fachreferenten im psychologischen, pädagogischen und rechtlichen Bereich zusammen.

Lobbyarbeit

Ein wichtiger und zeitintensiver Bestandteil unserer Arbeit ist die politische Lobbyarbeit. Wir wollen mit Politikern in Kontakt kommen und diesen intensivieren, sodass bei politischen Entscheidungen Pflege- und Adoptivfamilien nicht übersehen werden.

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Beratung und Begleitung von Pflegefamilien

Wir wollen Kindern, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, helfen und zur Seite stehen. Wir beraten Familien, die ein Kind aufnehmen wollen und vermitteln bei Schwierigkeiten und sind auch Ansprechpartner für Erzieher, Lehrer und alle, die mit Pflege-und Adoptivkindern zu tun haben.

Insbesondere bieten wir den Eltern, die schon ein Pflegekind in ihre Familie aufgenommen haben, eine Beratung zur besseren Wahrnehmung der Aufgaben als Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII an. Pflegeeltern fühlen sich häufig von den Jugendämtern nicht immer – zielführend für das Wohl der Pflegekinder – unterstützt. Die Beratung wird von ehrenamtlich tätigen Beratern und Beraterinnen, mit vielfältigen Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe, durchgeführt.

1. Konkretes Beratungsangebot

An jedem Dienstag und Donnerstag, in der Zeit von 09:00 – 13:00 Uhr, haben Pflegeeltern die Möglichkeit, sich telefonisch durch unsere Beratungsstelle zu allen Fragen der Vollzeitpflege der Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Trägern beraten zu lassen. Beratungsanfragen bitte zunächst per Mail an uns gerichtet werden.

2. Begleitung als Beistand

Bei besonderen Konflikten und Problemlagen mit den zuständigen Behörden, wie z.B. mit dem Jugendamt, kann durch PAUL ein Beistand (nach § 13 SGB X) die Position und die Haltung der Pflegeeltern nachhaltig stützen. In dieser Rolle können die Beistände die Pflegeeltern bei den für die Pflegekinder wichtigen Termine, wie z.B. Hilfeplangespräche (§ 36 SGB VIII), ombudschaftlich beraten und unterstützen.

Kontaktdaten:

info@paul-niedersachsen.de

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