Niemand darf dir wehtun!
Deutscher Kinderverein macht auf die einklagbaren Rechte der Kinder aufmerksam 

Kinder haben Rechte – aber sie kennen sie in vielen Fällen nicht. Darauf macht der Deutsche Kinderverein e.V. aufmerksam und pocht auf mehr Aufklärung: „Noch immer werden Kinder zu wenig über ihre Rechte aufgeklärt“, stellt Rainer Rettinger, Geschäftsführer des Vereins fest. „Selbst pädagogische Fachkräfte in Schulen, Kindertagesstätten und Jugendämter sind manchmal kaum darüber informiert.“

Quelle: Deutscher Kinderverein e.V.

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Ergebnis der Online-Abstimmung der Mitglieder

Bezüglich der Beschlüsse auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 16.08.2020 wurden zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Paul Niedersachsen e.V.  erneute Beschlussfassungen erforderlich.

Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid 19 Pandemie beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 3 dieser Verordnung können abweichend von § 32 BGB Beschlüsse der Mitglieder auch ohne eine Versammlung gefasst werden.

Von dieser Möglichkeit hat Paul Niedersachsen e.V. Gebrauch gemacht und seine Mitglieder über folgende Beschlussvorlagen im online Verfahren abstimmen lassen:

  1. § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert: „Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich einzuberufen. Die Einberufung hat mindestens in Textform (in der Regel per E-Mail) zu erfolgen. Mitglieder, die über keine E-Mailadresse verfügen oder diese dem Verein nicht mitgeteilt haben, werden schriftlich über die Einberufung informiert.“
  2. § 8 Abs.2 der Satzung wird wie folgt geändert: „Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Antrag von 10% oder mehr der Mitglieder in Textform (in der Regel per E-Mail) oder auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstands einberufen werden. Sie ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Anlasses mit einer Frist von drei Wochen durch den geschäftsführenden Vorstand einzuberufen. Absatz 1 gilt entsprechend.“
  3. § 10 der Satzung „§ 10 Schlichtungsausschuss“ wird wie folgt geändert: „Ein Schlichtungsausschuss existiert nicht.“
  4. § 4 Abs. 4 lit. d) der Satzung wird wie folgt geändert: „auf Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

-vereinsschädigendem Verhalten

-groben Satzungsverstößen

-beharrlicher Nichterfüllung von Mitgliederpflichten

-Verleumdungen der Organmitglieder

-Verursachung von Zwistigkeiten unter den Mitgliedern

-erheblichen Pflichtverletzungen durch Organmitglieder

-nachhaltigem Stören des Vereinsfriedens

5.§ 4 der Satzung wird durch den folgenden Absatz 5 erweitert: „Vor Einleiten des Ausschlussverfahrens wird das betroffene Mitglied angehört und kann sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu den Vorwürfen schriftlich äußern. Nach Ablauf der Frist wird die außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, die über den Ausschluss des Mitgliedes abstimmt. Vor Einberufung der Mitgliederversammlung aufgrund eines möglichen Mitgliederausschlusses soll dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit eingeräumt werden, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern.“

6.Die Wahl des Herrn Tino Kopf zum 2. Vorsitzenden des Vereines vom 16.08.2020 wird bestätigt.

7.Die Wahl der Frau Kora Steppke-Nitsch zur Schatzmeisterin des Vereines vom 16.08.2020 wird bestätigt.

8.Die Wahl der Frau Marika Kopf zur Schriftführerin des Vereines vom 16.08.2020 wird bestätigt.

9. Für das Jahr 2019 soll dem Vorstand Entlastung erteilt werden.

Diese Beschlussvorlagen 1-9 wurden wie folgt abgestimmt:

Stimmberechtigte Mitglieder: 118

Abgegebene Stimmen: 69

Beschlussvorlagen 1, 2, 4, 6, 7, 8, 9:             69 Zustimmungen

Beschlussvorlage 3:                                        68 Zustimmungen, 1 Ablehnung

Beschlussvorlage 5:                                        68 Zustimmungen, 1 Enthaltung

Der Vorstand dankt den Mitgliedern für ihre Unterstützung.

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Lesenswert

Den Deutschen Kinderverein erreichte folgender, sehr bewegender, Brief.

Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen,
die dem Leben seinen Wert geben.Lob , Mut und große Anerkennung für Pflegeeltern und was sie für ein Kind bedeuten, hat N. in einem rührenden Brief zum Ausdruck gebracht

Guten Tag an Sie alle,

ich möchte mich bedanken, dass es Menschen wie sie alle gibt. Menschen die sich für uns einsetzen, uns Kindern eine Stimme geben. Ich habe mit 6 Jahren nicht verstanden was alles passiert ist. Ich habe nicht begriffen, das einsperren, hungern und Gewalt verboten ist.

Ich konnte auf einmal nicht mehr lachen und hatte immer Angst. Meine Oma und mein Onkel haben alles versucht, aber keiner, auch kein Jugendamt hat geholfen. Über drei Jahre ging es mir ganz schlecht.

hier geht es zum kompletten Brief

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Pflegekinder ohne Pflege!

Pflegekinder ohne Pflege!

Der Verein „Paul Niedersachsen“ erhebt schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt des Landkreises Börde in Haldensleben.

Haldensleben l Wenn ein Kind von seiner Familie getrennt wird, ist das ein schwerer Einschnitt in das Leben. Nichts ist mehr, wie es vorher war. Insgesamt 122 Kinder und Jugendliche hat das Jugendamt Börde allein im Jahr 2019 in seine Obhut genommen. Umso wichtiger ist es, dass es Familien in der Börde gibt, die sich dieser Kinder liebevoll annehmen. Doch dem Jugendamt, unter anderem zuständig für Pflegekinder und -familien, werden nun Amtsverstöße vorgeworfen.

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Herzlich willkommen

Wenn Sie Pflege- oder Adoptiveltern sind oder überlegen, ein Pflegekind aufzunehmen oder ein Kind zu adoptieren, finden Sie bei uns kompetente Ansprechpartner, die über langjährige Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der rein praktischen Aufgabe als Pflege- und Adoptivelternschaft verfügen. Wir sind Pflege- und  Adoptiveltern und verstehen ihre Freude an den Ihnen anvertrauten Kindern und können zugleich auch ihre Sorgen, Fragen und Wünsche nachvollziehen.

Wir stellen das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt unserer Bemühungen und möchten für die Bedürfnisse der Kinder sensibilisieren und Eltern in ihrer Erziehungs- und Betreuungsaufgabe hilfreich unterstützen.

Paul Niedersachsen unterstützt ausdrücklich die Forderungen und Stellungnahmen der Holzmindener Kinderschutzkonferenz vom September 2005.

Der Landesverband bietet für seine Mitglieder ganz praktische Hilfe in Form von Beistandstätigkeit in Gesprächen mit Ämtern und Behörden gemäß § 13 (4) SGB X an, veranstaltet Fachtage zu verschiedenen interessanten Themen mit Dozenten und Fachkräften, fördert die Vernetzung von Pflegeeltern und trägt so dazu bei, dass Pflege- und Adoptiveltern in einer starken Gemeinschaft Halt und Rückendeckung erfahren.

Und nun wünschen wir Ihnen ein anregendes Lesen auf unserer Seite.

Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen, um unserem Landesverband beizutreten oder eventuell auftretende Fragen zu erörtern.

Sie erreichen uns Montags-Freitags von 9.00-12.00 Uhr über die telefonische Erreichbarkeit unter 05145-28338 und im dringenden Einzelfall melden wir uns auch außerhalb dieser Kernzeiten bei Ihnen zurück, wenn Sie eine Nachricht auf dem AB hinterlassen. Selbstverständlich können Sie uns auch eine E-Mail senden.

Wir melden uns bei Ihnen.

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Pflegekinderrecht in Krisenzeiten

COVID 19 – Die drängendsten Fragen und Antworten zum Thema Corona:
Pflegekinderrecht in Krisenzeiten

Das Corona Virus und die damit verbundenen strengen Auflagen zur Kontaktminimierung stellen gerade Pflegeeltern und Pflegekinder vor besondere Herausforderungen. Nicht nur rechtlich sondern auch im praktischen Alltag.

Mit den täglich neu aufkommenden Fragen z.B. zum Umgangs- und Sorgerecht befasst sich RA Mathias Westerholt in seinem Blog: hier

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