Ab jetzt sind wir auch auf unsere Website der Bundesverband.
Wir hoffen das alle Fehler ausgeräumt sind.
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Die Umwandlung zum Bundesverband ist im Vereinsregister bereits vollzogen. In absehbarere Zeit werden wir auch die Mailadressen und die Website angepasst haben.
Niedersächsischer Fussballverband e.V. spendet 1.500,00 € an PAUL Niedersachsen e.V.
Mit einer großzügigen Spende überrraschte uns zum Weihnachtsfest der Niedersächsische Fussballverband e.V., als der Verbandsvorsitzende des NFV e.V., Christian Röhling in unserer Geschäftsstelle anrief.
Er begründete die Auswahl unseres Verbandes mit der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflege- und Adoptivfamilien aufwachsen und mit dem Wunsch der Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements so vieler hilfeleistender Pflege- und Adoptivfamilien.
Der Fußballsport und die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sind eine sinnstiftende Partnerschaft, die es zu fördern gelte, betonte Christian Röhling. Das finden wir auch!
PAUL Niedersachsen e.V. bedankt sich sehr herzlich beim Niedersächsischen Fußballverband e.V. für die erwiesene Anerkennung unserer ehrenamtlichen Tätigkeit und wird die Spendensumme dem Satzungszweck entsprechend einsetzen.
Die offizielle Spendenübergabe erfolgte am 16.02.2023 mit der Überreichung eines Spendenschecks durch den Schatzmeister NFV Bezirk Lüneburg und Kreis Harburg, Herrn Jürgen Miltzlaff.
Der entsprechende Pressebeitrag inkl. Foto siehe oben wurde durch die Cellesche Zeitung am 18.02.2023 veröffentlicht. Wir danken der CZ für die Genehmigung zur Veröffentlichung auf unserer Website.
Wir wollen Kindern, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, helfen und zur Seite stehen. Wir beraten Familien, die ein Kind aufnehmen wollen und vermitteln bei Schwierigkeiten und sind auch Ansprechpartner für Erzieher, Lehrer und alle, die mit Pflege-und Adoptivkindern zu tun haben.
Insbesondere bieten wir den Eltern, die schon ein Pflegekind in ihre Familie aufgenommen haben, eine Beratung zur besseren Wahrnehmung der Aufgaben als Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII an. Pflegeeltern fühlen sich häufig von den Jugendämtern nicht immer – zielführend für das Wohl der Pflegekinder – unterstützt. Die Beratung wird von ehrenamtlich tätigen Beratern und Beraterinnen, mit vielfältigen Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe, durchgeführt.
1. Konkretes Beratungsangebot
An jedem Dienstag und Donnerstag, in der Zeit von 09:00 – 13:00 Uhr, haben Pflegeeltern die Möglichkeit, sich telefonisch durch unsere Beratungsstelle zu allen Fragen der Vollzeitpflege der Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Trägern beraten zu lassen. Beratungsanfragen bitte zunächst per Mail an uns gerichtet werden.
2. Begleitung als Beistand
Bei besonderen Konflikten und Problemlagen mit den zuständigen Behörden, wie z.B. mit dem Jugendamt, kann durch PAUL ein Beistand (nach § 13 SGB X) die Position und die Haltung der Pflegeeltern nachhaltig stützen. In dieser Rolle können die Beistände die Pflegeeltern bei den für die Pflegekinder wichtigen Termine, wie z.B. Hilfeplangespräche (§ 36 SGB VIII), ombudschaftlich beraten und unterstützen.
Kontaktdaten:
info@paul-niedersachsen.de
Auf unserer Mitgliederversammlung am 12.06.2022 in Walsrode ernannten wir Herrn Dipl. Sozialpädagogen Klaus Bange aus Nordstemmen zum Ehrenmitglied in unserem Verein.
Herr Bange bringt sich ehrenamtlich als pensionierter ehemaliger Jugendamtsleiter im Rahmen der ombudschaftlichen Beratung von Pflegeeltern mit seinem großen Wissen ein und hat bereits für viele unserer Vereinsmitglieder und vor allem zugunsten der Pflegekinder hilfreich und lösungsorientiert Konflikte mit Behörden begradigt oder konnte als Beistand im Hilfeplanverfahren dazu beitragen, dass einvernehmliche Lösungen gefunden werden konnten. Sein Erfahrungssachverstand ist für unseren Verein eine große Ressource, sodass wir uns sehr freuen, dass er nun unser Ehrenmitglied ist.
Lieber Herr Bange, wir danken Ihnen im Namen der Pflegefamilien und Kinder, die Ihre Unterstützung zu schätzen wissen und wünschen uns, dass Sie gesund und fit bleiben. Unser an Sie überreichter Präsentkorb mit vielen Vitaminen und anderen Köstlichkeiten soll ein kleines Dankeschön sein, an dem Sie hoffentlich Freude haben.
„Das hier ist kein Randphänomen der Gesellschaft. Nein. Das Fetale Alkoholsyndrom
ist mitten unter uns.“ Dagmar Elsen
mit freundlicher Genehmigung des Schulz-Kirchner Verlags GmbH zur Veröffentlichung des Vorworts und des Buchcovers
Vorwort
„Du bist doch Journalistin, schreib drüber, sonst gibt‘s immer mehr wie mich“,
sagte Luca zu mir nach seiner Diagnose im FASD-Fachzentrum Walstedde. Das
war just, nachdem der damals 14-Jährige realisiert hatte: Alkohol hat mein Hirn
zerstört als ich ein Baby war im Bauch meiner Mutter. Als er außerdem erfuhr, dass
unglaublich viele Menschen gar nicht wissen, dass Alkoholkonsum in der Schwangerschaft
derart gefährlich ist. So viele, dass jede Stunde in Deutschland ein Kind
mit fetalen Alkoholschäden auf die Welt kommt. So viele, dass wir inzwischen über
1,6 Millionen Betroffene sprechen. Mindestens. Denn die Dunkelziffer ist hoch. Für
Luca, der mit seinem wirklichen Namen nicht genannt werden möchte, war sofort
klar: Wüssten die Menschen darüber Bescheid, dann würden doch alle alles tun,
damit so etwas nicht weiter vorkommt. Trinkt man in der Zeit der Schwangerschaft
keinen Alkohol, ist eine solche Behinderung zu hundert Prozent vermeidbar.
So weit, so simpel.
Ich musste nicht lange überlegen. Luca wurde zur Triebfeder einer sehr intensiven
und langen Recherchereise, die mich Woche für Woche, Monat für Monat, immer
fassungsloser machte. Zahlen, Daten, Fakten in Dimensionen, die deutlich machen:
Das hier ist kein Randphänomen der Gesellschaft. Nein. Das Fetale Alkoholsyndrom
ist mitten unter uns. Es betrifft alle – die Bankiersgattin ebenso wie die Frau
an der Kasse im Supermarkt oder die unwissentlich Schwangere. Und es geht nicht
nur die Mütter an, sondern jeden. Weil jeder wissen sollte, was der Alkohol im
Mutterleib anrichtet. Damit niemand mehr auf die Idee kommt zu behaupten, ein
Gläschen schadet nicht, der Mutterkuchen ist ein sicherer Schutzmantel. Nein, ist
er nicht. Alkohol in der Schwangerschaft ist immer gefährlich – zu jeder Zeit und
in jeder Menge!
Durch Luca, den ich aus meinem persönlichen Umfeld kenne und den ich habe
aufwachsen sehen, waren mir die Probleme und Defizite von FASD-Betroffenen
vertraut. Ich habe miterlebt, wie der hübsche, fröhliche Junge, dem man seine Behinderung
nicht im Mindesten ansieht, erst schleichend, dann immer deutlicher
begann zu straucheln. Schneller und schneller drehte sich das Rad, immer tiefer
zog es ihn in der Pubertät in den Abgrund. Es war die Hölle. Die Hölle für ihn, für
seine Familie. Kein Arzt wusste Rat. Keine Klinik stellte die richtige Diagnose. Alle
meinten, na ja, das Drama wird der Adoption geschuldet sein. Dann ein Tipp, ein
Zufall, über eine Bekannte, die der Adoptivmutter die Aufnahme in der Kinderund
Jugendklinik Walstedde empfahl.
Es hat mich mit Entsetzen erfüllt, dass weder ein Kinderarzt, noch ein Ergotherapeut,
Psychologe, Psychiater, Lehrer, Erzieher, eben niemand auf die Idee gekommen
ist, der Junge könnte fetale Alkoholschäden haben. Das, obwohl Luca einer
von tausenden typischen Fällen ist – körperlich unauffällig, mit durchschnittlichem
Intelligenzquotienten, aber kognitiv stark defizitär, ebenso in den Exekutivfunktionen,
orientierungslos, ohne Zeitgefühl, Mathe ist ihm ein Gräuel, seine unkontrollierten
Wutanfälle legendär.
Warum nur ist dieses Syndrom so unbekannt, fragte ich mich. Ich forschte im Internet,
las alles, was ich kriegen konnte. Ich interviewte auf dem Gebiet der fetalen
Alkoholschäden renommierte – ja, es gibt sie, wenige, aber doch! – Ärzte, Psychologen,
Therapeuten, FASD-Fachberater. Ich sprach mit Eltern, mit leiblichen, Pflege-
und Adoptiveltern, sprach mit erwachsenen Betroffenen. Sie erzählten stets
atemlos und aufgebracht. Allesamt waren es aufwühlende Geschichten, die das
facettenreiche, fatale Ausmaß der von unserer Gesellschaft vertuschten Thematik
offenbarte. Die schlimmste Geschichte von allen war die von Max. Sie bricht einem
das Herz. Ein Kind von elf Jahren hält die Pein des Lebens nicht mehr aus und begeht
Selbstmord. Es ist der blanke Horror.
Schockiert hat mich bei meiner Recherche obendrein, wie sehr Ängste vorherrschten
offen zu reden, sich selbst zu benennen und die Personen und Ämter, die maßgeblich
an den vielschichtigen Missständen beteiligt sind, weil nicht sein kann, was
nicht sein darf. FASD, das gibt es hier nicht. Hokuspokus. Modediagnose. Lassen
die Pflegeeltern nicht locker, zeigen auf, was mit ihren Kindern los ist, fordern Hilfe
und Unterstützung ein, müssen sie darum fürchten, dass ihnen die Kinder wieder
weggenommen werden. Eine bedrückende Tatsache. Bitte uns im Text anonymisieren,
hieß es deshalb auch immer wieder. Ein weiterer Grund für den Wunsch nach
Anonymität, der einmal mehr die Gesinnung unserer ach so integrativen Gesellschaft
offenlegt: die Sorge, stigmatisiert und gesellschaftlich isoliert zu werden.
Drei Jahre liegen nun hinter mir, seit ich mich intensiv mit FASD auseinandergesetzt
habe. Eine lange Zeit. Aber viel Zeit ist notwendig, um zu erfassen und zu
verstehen. Nicht nur das Syndrom an sich ist so komplex in seinem Erscheinungsbild
und seinen Auswirkungen. Es stellt das ganze Leben der Betroffenen und ihrer
Familien und Freunde auf den Kopf. Wie sagt Luca immer so schön: „Ich bin kein
normaler Behinderter.“ Was er damit meint, versteht man, wenn man all die Geschichten
dieser besonderen Menschen gelesen hat.
Die Recherchen haben aber glücklicherweise nicht nur die dunklen Seiten des Syndroms
offenbart. Immer mehr kämpferische Menschen stehen auf, trauen sich ihre
Rechte zu benennen und einzufordern, erheben die Stimme und gehen an die
Öffentlichkeit. Und wenn sie es geschafft haben, die Unterstützung zu erhalten,
die ihnen zusteht, zeigt sich sofort, dass das Leben für Menschen mit fetalen Al-
koholschäden einen ganz anderen, einen so positiven Verlauf nehmen kann. Es
muss den Eltern, ihren Kindern, den erwachsenen Betroffenen lediglich die Chance
darauf gewährt werden. Schließlich ist es eine Chance, die rechtlich verbrieft ist.
Ich danke von Herzen allen, die es mir möglich gemacht haben, dieses Buch zu
schreiben. Die Offenheit und das Vertrauen, das mir dafür geschenkt wurde, haben
mich sehr berührt. Viele Tränen sind bei den Gesprächen geflossen. Vor Kummer,
vor Sorge, vor Wut und Angst, aber auch vor Freude und, das ist besonders schön,
vor lauter Lachen. Denn Menschen mit fetalen Alkoholschäden sind grundsätzlich
sehr humorvolle, ausgestattet mit einer ganz anderen Logik im Kopf, die zu
den lustigsten Anekdoten führt. Sie sind von rührender Naivität und einer großen
Herzenswärme. Sie leben im Hier und Jetzt. Und das macht sie beneidenswert unbekümmert.
Herzlich
Dagmar Elsen
Eine niedersächsische Studie zum Übergang von jungen Menschen aus der Pflegekinderhilfe ins Erwachsenenleben
Etwa 7.000 junge Erwachsene zwischen 17 und 19 Jahren haben im Jahr 2017 in Niedersachsen die stationäre Erziehungshilfe (also Pflegefamilie, Wohngruppe/sonstige betreute Wohnform) verlassen. Das Kinder – und Jugendhilfegesetz sieht eine Unterstützung von jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr vor(in Einzelfällen sogar länger), aber viele stationäre Hilfen enden deutlich früher. Die betroffenen jungen Menschen verlassen die Hilfe und werden zu sogenannten Care Leaver:innen. Viele Herausforderungen sind mit diesem Übergang verbunden, z.B. die Wohnungssuche, Existenzsicherung, Erreichen einer Ausbildung, Ablösung aus vertrauten Lebenskontexten.
Die nachfolgenden Hilfsangebote sind oft nicht auf die Bedarfslagen von jungen Erwachsenen mit Jugendhilfeerfahrungen ausgerichtet. Viele der jungen Menschen sind auf sich allein gestellt.
Seit etwa 10 Jahren gibt es mehr Aufmerksamkeit in der Fachwelt für die Situation von Care Leaver:innen, über den Übergang von jungen Menschen aus Pflegefamilien ins Erwachsenenleben liegt in Deutschland aber bisher wenig Wissen vor. Inzwischen wird (ganz aktuell!) mit dem im Juni 2021 verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eine bessere Übergangsbegleitung gesetzlich festgelegt.
Das Projekt Familie auf Zeit möchte den Übergang aus Pflegefamilien ins Erwachsenenleben in Niedersachsen näher untersuchen. Dazu sollen Care Leaver:innen aus Pflegefamilien befragt werden. Aber auch die Erfahrungen von Pflegeeltern sollen in dem Projekt betrachtet werden. Die Studie gliedert sich in drei Phasen:
Teil 1: Erste partizipative Workshops mit Care Leaver:innen bzw. mit Pflegeeltern: Infos zur Studie, Sammlung von Erfahrungen mit der Übergangsvorbereitung und – begleitung.
Teil 2: Individuelle Befragung von Care Leaver:innen (mindestens 17 Jahre alt) und Pflegeeltern, bei denen das Ende des Pflegeverhältnisses in den kommenden 12 Monaten zu erwarten ist. Folgebefragung ca. 1 Jahr nach dem ersten Interview.
Teil 3: Workshops zur Diskussion von Forschungsergebnissen mit Care Leaver:innen bzw. Pflegeeltern
Interessierte können in allen Phasen teilnehmen oder auch nur an einzelnen.
Die Universität Hildesheim forscht seit vielen Jahren über die Lebenssituation von Care Leaver:innen und begleitet Projekte in der Praxis. Über ihr Interesse an einer Mitwirkung bei dem Projekt Familie auf Zeit würden wir uns sehr freuen. Wenn eine Teilnahme für Sie und /oder Ihr Pflegekind in Betracht kommt oder bei Fragen melden Sie sich gerne bei mir.
Mit besten Grüßen
Severine Thomas
Stiftung Universität Hildesheim – Institut für Sozial- und Organisationspädagogik
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Fon: 05121 883 -11728
E-Mail: severine.thomas@uni-hildesheim.de
Website: www.uni-hildesheim.de
https://forschungsnetzwerk-erziehungshilfen.de/projekt/familie-auf-zeit/
Der Dipl. Sozialpädagoge und ehemalige Jugendamtsleiter Herr Klaus Bange aus dem Landkreis Hildesheim hat mit einem Team von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Uni Hildesheim bereits eine unabhängige Ombudsstelle initiiert und bereichert ab sofort auch unser Beratungs- und Beistandsteam im Paul Niedersachsen e.V.
Herr Bange verfügt über große Erfahrung im Bereich der Jugendhilfe und versucht in Konflikten, die im Dreiecksverhältnis zwischen Familien, öffentlicher Jugendhilfe und freien Trägern auftreten können, zu vermitteln und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.
Ratsuchende Mitglieder können sich per E-Mail an beistand@paul-niedersachsen.de oder auch telefonisch unter 05145-9394143 an uns wenden, wenn sie eine ombudschaftliche Begleitung benötigen.
Wir danken Herrn Bange für diese großartige Unterstützung!
Die Vormundschaft bedeutet die Bestellung eines Vormundes für ein Mündel, dem die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt. Es wird also ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter für ein minderjähriges Kind oder einen minderjährigen Jugendlichen festgelegt. Bei dem Mündel wird es sich, spätestens nach der entsprechenden Rechtsreform, der Betreuungsrechtsreform im Jahre 1992, stets um eine nicht volljährige Person handeln. Die Vormundschaft für Erwachsene gibt es in der Bundesrepublik seitdem nicht mehr, sie nennt sich nun rechtliche Betreuung nach dem § 1896 BGB.
Die Vormundschaft ist nicht dasselbe wie eine Pflegschaft nach den §§ 1909 bis 1921 BGB. Sie ist begrenzt auf einzelne Angelegenheiten wie beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder auch die Gesundheitssorge. Die elterliche Sorge im Gegenteil beinhaltet sehr umfassend die Vermögenssorge als auch die Personensorge gemäß dem § 1631 BGB. Generell sind die Bestimmungen zur Vormundschaft in den § 1773 bis 1895 niederschrieben.
Sobald eine minderjährige Person nicht unter elterlicher Sorge steht, wird ein Vormund ernannt, bestellt werden. Ohne elterliche Sorge ist ein Kind, wenn beispielsweise beide Eltern verstorben sind, genauso kann ein Sorgerecht fehlen, wenn es den beiden Elternteilen gerichtlich entzogen worden ist. Einem Findelkind wird nach dem § 1773 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches ebenfalls immer ein gesetzlicher Vormund zugewiesen. Die Bestellung eines Vormundes wird automatisch ex officio, also von Amts wegen, in die Wege geleitet, es hat kein Antrag zu erfolgen. Wenn bereits bei der Geburt des Säuglings feststeht, dass das Kind nicht unter elterlicher Sorge stehen wird, kann die Vormundschaft gemäß dem § 1774 BGB schon bei der Geburt des Kindes zur Wirksamkeit kommen. Wenn eine Mutter, weil minderjährig, nicht verheiratet, für das von ihr geborene Kind kein gesetzlich geltendes Sorgerecht hat, wird das zuständige Jugendamt in die Rolle eines sogenannten ‚Amtspflegers‘ schlüpfen, es ist dazu keine gerichtliche Bestellung erforderlich. Dies findet sich nachdrücklich geregelt in dem § 1751 BGB.
Ist in der letzten Verfügung der Eltern kein Vormund bestimmt, wird das Gericht einer Anhörung des Jugendamtes folgen. Dabei sind nach Möglichkeit auch die Verwandten sowie Verschwägerte des zukünftigen Mündels einzubestellen. Es sind also jedenfalls nach dem § 1779 BGB die persönlichen und verwandtschaftlichen Beziehungen, die das Mündel pflegt, mit in die Entscheidung über den Vormund einzubeziehen. Sollte sich niemand geeignetes im Umfeld des Kindes finden, auch keine Pflegeeltern, ist es den Richtern des Familiengerichts möglich, einen Vereinsvormund zu bestellen. Der Verein muss durch das Landesjugendamt zugelassen sein, außerdem hat es seine Einwilligung nach dem § 1791a BGB zu geben. Auch das Jugendamt kann vom Familiengericht gemäß dem § 1791b BGB als Vormund ausgewählt werden. Ein Vormund des Jugendamtes darf im Übrigen gemäß dem § 55 SGB VIII des Achten Sozialgesetzbuches nicht mehr als 50 Mündel betreuen
Nach dem § 1785 BGB wird jeder deutsche Staatsbürger als Volljähriger grundsätzlich auch eine Vormundschaft annehmen müssen, sollte ihn das Familiengericht dazu bestimmen. Selbstverständlich gibt es auch zahlreiche Gründe, eine Vormundschaft abzulehnen. Das können beispielsweise sein, dass der gedachte Vormund als Beamter oder Religionsdiener nicht die Zustimmung seines Dienstherrn zu einer Vormundschaft erhält. Niedergeschrieben in dem § 1784 BGB. Dies wird jedoch gemäß dem § 97 Abs. 4 BBG des Bundesbeamtengesetzes nicht für ehrenamtliche Vormundschaften, die durch Bundesbeamte geführt werden, gelten. Ein weiterer Ablehnungsgrund wäre, dass der berufene Vormund das 60. Lebensjahr bereits vollendet hat.
Genauso könnte er geltend machen, dass er zu weit von dem Mündel entfernt wohne. Auch wenn die Ausübung der Vormundschaft es verhindern würde, es erschweren würde, sich um seine eigene Familie zu kümmern, wäre das ein Grund zu Ablehnung der Vormundschaft. Ebenso wenn der Vormund durch eine Krankheit behindert ist, die eine Vormundschaft unmöglich gestaltet, oder er bereits mehr als eine weitere Vormundschaft oder Pflegschaft übernommen hat, ist dies Grund für eine Nichtsbestellung. Genauso, wenn er mehr als drei minderjährige Kinder in Sorge hat. All dies findet sich geregelt in § 1786 BGB.
Der Vormund wird, auch als gesetzlicher Vertreter des Mündels, immer unter Kontrolle des Familiengerichts stehen. Hierzu die §§ 1809 ff. 1821 bis 1824 BGB. Die Vormundschaft kann durch den Tod des Mündels enden, durch seine Volljährigkeit, wenn seine Mutter volljährig wird, wenn der Mündel adoptiert wird, oder auch, wenn die Gründe für die Vormundschaft nicht mehr existieren.
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