Regenbogenfamilien für Pflegekinder– (k)eine gute Idee?“

Unter der Fragestellung „Regenbogenfamilien für Pflegekinder – (k)eine gute Idee?“ laden der Pflegekinderdienst, der Verein für sexuelle Emanzipation (VSE e. V.), das Braunschweiger Zentrum für Gender Studies und das Familienbüro der Technischen Universität Braunschweig zur Podiumsdiskussion ein. Das teilt die Stadt Braunschweig mit.

Diese findet am Donnerstag, 19. Juli, von 19 bis 21 Uhr, im Großen Musiksaal der Technischen Universität, Rebenring 58, statt. Der Pflegekinderdienst beteiligt sich, wie schon in den Vorjahren, auch diesmal wieder am Sommerlochfestival und setzt seine Öffentlichkeitsarbeit unter dem Motto „Aufklärung schafft Akzeptanz“ fort. Menschen mit Kinderwunsch und Kinder, für die liebevolle Pflegeeltern gesucht werden, das könnte eine „Win-Win-Situation“ sein.

Keine generelle Kindeswohlgefährdung durch Smartphonenutzung und Internetzugang

Keine generelle Kindeswohlgefährdung durch Smartphonenutzung und Internetzugang

Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.06.2018, Az.: 2 UF 41/18

Besitzt ein minderjähriges Kind (unter 12 Jahren) ein eigenes Smartphone und/oder hat Zugang zum Internet, schädigen die Eltern das Kind nicht allein aufgrund der Annahme, dass sie ihrem Kind damit theoretisch auch den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten ermöglichen. Um eine Kindeswohlgefährdung anzunehmen, müssen im konkreten Fall weitere Anhaltspunkte gegeben sein, wie zum Beispiel der konkrete Zugang des Kindes zu jugendgefährdenden Inhalten oder das Unterlassen der Eltern von jeglichen Weisungen und Einschränkungen der Mediennutzung im Rahmen der elterlichen Aufsichtspflicht.

Loading

Anfrage NDR Panorama 3 / Pflegeeltern

Für das Format “Gedanken eines…” in der NDR-Sendung “Panorama 3” suchen wir einen Pflegevater oder eine Pflegemutter, die bereit sind, über Ihr persönliches Erleben vor der Kamera zu sprechen. Daraus wird am Ende ein ca. vierminütiger Film, in dem nur dieser Pflegevater, -mutter zu Wort kommt.

Für die Person würde das einen Zeitaufwand von ca. 2-3 Stunden bedeuten, Termin könnten wir gern frei besprechen (das kann auch noch im August sein). Gut wäre, wenn wir bei dieser Person in der Privatwohnung drehen könnten – wenn das nicht möglich ist, finden wir aber auch eine andere Lösung. Ob die Person ein oder mehrere Pflegekinder und/oder eigene Kinder hat, ist egal, das Alter der Kinder auch. Wichtig: die Kinder müssen dabei NICHT gezeigt werden. Auch der Name der Person muss nicht genannt werden, das kann gern anonym sein – nur das Gesicht des Erwachsenen muss man natürlich sehen können. Inhaltlich soll es gehen um die Herausforderung, ein Pflegekind aufzunehmen, das Leben mit dem Kind, die Reaktionen des Umfeldes, was bedeutet das für die Menschen persönlich, wie schwierig ist das Wissen, dass das Kind vielleicht nicht für immer bei einem bleiben kann etc.

Interessierte wenden sich bitte an Paul e.V. unter: info@paul-niedersachsen.de

VG Arnsberg: Keine pauschale Kürzung des Pflegegeldes bei Verwandtenpflege

In einem Urteil vom 30.01.2007 (Aktenzeichen: 11 K 2207/06) hat das Verwaltungsgericht Arnsberg festgestellt, dass die pauschale Kürzung des Pflegegeldes um 20 % bei mit dem Pflegekind verwandten Personen – in diesem Fall Großeltern –rechtswidrig ist. Das Verwaltungsgericht führt in den Entscheidungsgründen aus:

(…) Der Beklagte (ist) bei der mit dem angefochtenen Bescheid vom 23.02.2006 vorgenommenen Ausübung des Widerrufs zu Unrecht davon ausgegangen, dass er die damit der Sache nach verfügte Pflegegeldkürzung auf der Grundlage einer pauschalen Regelung vornehmen durfte. Dies ist indessen nicht der Fall. Nach dem Sinn und Zweck der in § 39 Abs. 4 Satz 4 SGB VIII getroffenen Kürzungsregelung hätte in die vom Beklagten insoweit getroffene Ermessensentscheidung das Ergebnis einer – auch – an der finanziellen Situation der Pflegeeltern orientierten Einzelfallprüfung einfließen müssen.

Der zitierten Norm zufolge kann das Jugendamt das Pflegegeld, das gem. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII als monatlicher Pauschalbetrag gewährt wird und sich aus dem notwendigen Unterhalt des Kindes in der Pflegefamilie („materielle Aufwendung“) einerseits und den Kosten der Erziehung andererseits zusammensetzt, angemessen kürzen, wenn die Pflegeperson gegenüber dem Pflegekind unterhaltsverpflichtet ist. (…) Dementsprechend ist eine Pflegegeldkürzung grundsätzlich bereits dann möglich, wenn – wie im vorliegenden Fall – eine abstrakte Unterhaltsverpflichtung der Pflegeperson gegenüber dem Pflegekind besteht.

Indessen hat das Jugendamt die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Pflegeperson im Rahmen des dann eröffneten Ermessens zu berücksichtigen. (…) Eine einzelfallbezogene Klärung der Leistungsfähigkeit der Großeltern wäre aber auch dann zwingend notwendig, wenn man – mit dem Beklagten – ausschließlich auf eine Kürzung des in dem Pflegegeld enthaltenen Erziehungskostenanteil abzielte. Die mit der Regelung in § 39 Abs. 4 Satz 4 SGB VIII eröffnete Kürzungsmöglichkeit erfährt nämlich ihre innere Rechtfertigung daraus, dass – wie es in der Gesetzesbegründung hierzu wörtlich heißt – „Großeltern aufgrund ihrer engen verwandtschaftlichen Beziehung zu dem Kind oder Jugendlichen und der daraus resultierenden Unterhaltspflicht auch eine von der Rechtsordnung anerkannte Pflichtenposition haben und deshalb von der staatlichen Gemeinschaft nicht ohne weiteres dieselbe finanzielle Honorierung für ihre Betreungs- und Erziehungsleistung innerhalb der Verwandtschaft erwarten dürfen wie Pflegepersonen, die dem Kind oder Jugendlichen nicht so eng verbunden sind“ (…). Die insoweit allein verbleibende Barunterhaltspflicht besteht angesichts der Regelung in § 1603 Abs. 1 BGB jedoch von vornherein unter dem Vorbehalt einer – von den jeweils konkreten Umständen abhängigen – wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Großeltern. Hieraus ergibt sich, dass sich Pflegegeldkürzungen auf der Grundlage von § 39 Abs. 4 Satz 4 SGB VIII einer pauschalierenden Betrachtung – wie sie der Beklagte im vorliegenden Fall vorgenommen hat – entziehen. Vielmehr kann über die Frage, ob eine Pflegegeldkürzung angemessen im Sinne der genannten Norm ist, nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls entschieden werden (so ausdrücklich auch die Gesetzesbegründung in BTD rs. 15/3676 vom 06.09.2004 aaO). Bei dieser Einzelfallentscheidung ist die – aktuelle – Leistungsfähigkeit der Großeltern ebenso von Bedeutung wie die Frage, ob das Pflegekind aufgrund bestimmter Umstände einen erhöhten Erziehungs- und Betreuungsaufwand verursacht“.

Quelle: RA Steffen Siefert

Kinder leiden ein Leben lang unter FASD

Betroffene Kinder sind ihr Leben lang gezeichnet

Das Spektrum der Beeinträchtigungen bei FASD reicht von leichten Konzentrationsproblemen bis zu starken Schäden in der geistigen und motorischen Entwicklung, Wachstumsstörungen und Gesichtsfehlbildungen. “Da wir nicht genau wissen, wann und wie stark Alkohol in der jeweiligen Phase der Schwangerschaft wirkt, sollten Frauen auf jedes Glas verzichten, sobald sie wissen, dass sie schwanger sind”, warnt Spohr.

Weiterlesen

Loading

Beitragsfreie Kita kommt

Der Landtag hat mit der rot-schwarzen Koalitionsmehrheit das neue Kita-Gesetz verabschiedet. Wichtigster Punkt: Kindergartenplätze sind künftig für Eltern beitragsfrei.

Das neue Kita-Gesetz sieht vor, dass Eltern in Niedersachsen ab dem 1. August 2018 keine Gebühren für den Kindergartenbesuch ihrer Töchter und Söhne zahlen müssen. Für den Wegfall der Elternbeiträge sollen die Kommunen vom Land Kompensationen erhalten.

In Niedersachsen sind damit nun alle drei Jahre des Kita-Besuchs kostenfrei. Bislang war nur das letzte Jahr vor der Einschulung gebührenfrei. Ab dem kommenden Kindergartenjahr, das im August beginnt, haben Eltern Anspruch auf acht Stunden Betreuung. Für Betreuungszeiten, die über acht Stunden hinausgehen, dürfen die Träger auch weiterhin von den Eltern Gebühren verlangen.

Quelle: Dpa

Nach der Jugendhilfe auf eigenen Beinen stehen

Von Februar 2015 bis Januar 2018 führte die Familien für Kinder gGmbH das Projekt Careleaver Kompetenznetz durch. Das Projekt wurde gefördert von Aktion Mensch. Beraten wurde das Projekt von der Stiftung Universität Hildesheim. Zusammen mit Careleavern wurde im Rahmen des Projekts für Careleaver und für die Verbesserung ihrer Übergange aus der Jugendhilfe in die so genannte “Verselbstständigung” gearbeitet.

 

Die Broschüre kann hier downgeloadet werden

 

Klückskinder

Pflegekindern und Kindern in stationären Jugendhilfeeinrichtungen Mut machen, Perspektiven eröffnen und Unterstützung bieten…. Das haben sich die Klückskinder auf die Fahne geschrieben.

Paul Niedersachsen bedankt sich sehr herzlich für viele Mutmacherkalender, die wir gern an die Pflegekinder und Jugendämter in Niedersachsen weitergeben.

Mit einer Spende bedanken wir uns und wünschen viel Erfolg für das Vorhaben, einen aktiven Beitrag zur Unterstützung von Pflegekindern zu leisten.

Paul Niedersachsen eV freut sich sehr auf die weitere Zusammenarbeit mit den Klückskindern!

Macht unbedingt weiter so!

Preis für den Bundesverband behinderter Pflegekinder

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. ist mit dem Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes ausgezeichnet worden. Am Montag, 16. April 2018, nahm der BbP-Vorstand die Auszeichnung gemeinsam entgegen. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wurde beim 24. Tag des Kindeswohls in Holzminden übergeben. Gleichzeitig mit der Auszeichnung erhielt der BbP auch eine Nominierung für den Deutschen Engagementpreis.

In seiner Laudatio betonte Michael Greiwe, Geschäftsführer der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes: „Ausschlaggebend für unsere Wahl ist der langjährige und beständige Einsatz des Verbandes für behinderte und benachteiligte Pflegekinder.“ Seit seiner Gründung im Jahr 1983 setze sich der BbP „kontinuierlich und vorbildlich dafür ein, dass Kinder, die behindert, chronisch krank oder besonders auffällig sind und bei ihren leiblichen Eltern nicht aufwachsen können, eine neue Familie finden und das Recht auf eine solche wahrnehmen können und dürfen.“

Mit dem Förderpreis solle allerdings, so unterstrich Greiwe, nicht nur „die Leistung des Vereins und das damit verbundene außergewöhnliche gesellschaftliche Engagement“ gewürdigt werden: „Wir möchten mit dieser Auszeichnung auch stellvertretend unsere Anerkennung und Hochachtung für alle Familien ausdrücken, die sich dazu entschlossen haben, ein behindertes Pflegekind aufzunehmen und für seine Bedürfnisse und sein Wohl einzustehen.“ Der Alltag etlicher behinderter Kinder in Deutschland werde dadurch „sehr viel lebenswerter gestaltet“ und ihnen die Möglichkeit geboten, eine aussichtsvolle Perspektive zu erlangen.

Der Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes wird unregelmäßig vergeben und würdigt wissenschaftliche oder praktische Leistungen, die dazu geeignet sind, für die Weiterentwicklung des Pflegekinderwesens entscheidende Anstöße zu geben.
Mehr zur Stiftung zum Wohl des Pflegekindes

 

 


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.  Mehr erfahren