Ergebnis der Online-Abstimmung der Mitglieder
Bezüglich der Beschlüsse auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 16.08.2020 wurden zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Paul Niedersachsen e.V. erneute Beschlussfassungen erforderlich.
Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid 19 Pandemie beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 3 dieser Verordnung können abweichend von § 32 BGB Beschlüsse der Mitglieder auch ohne eine Versammlung gefasst werden.
Von dieser Möglichkeit hat Paul Niedersachsen e.V. Gebrauch gemacht und seine Mitglieder über folgende Beschlussvorlagen im online Verfahren abstimmen lassen:
- § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert: „Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich einzuberufen. Die Einberufung hat mindestens in Textform (in der Regel per E-Mail) zu erfolgen. Mitglieder, die über keine E-Mailadresse verfügen oder diese dem Verein nicht mitgeteilt haben, werden schriftlich über die Einberufung informiert.“
- § 8 Abs.2 der Satzung wird wie folgt geändert: „Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Antrag von 10% oder mehr der Mitglieder in Textform (in der Regel per E-Mail) oder auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstands einberufen werden. Sie ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Anlasses mit einer Frist von drei Wochen durch den geschäftsführenden Vorstand einzuberufen. Absatz 1 gilt entsprechend.“
- § 10 der Satzung „§ 10 Schlichtungsausschuss“ wird wie folgt geändert: „Ein Schlichtungsausschuss existiert nicht.“
- § 4 Abs. 4 lit. d) der Satzung wird wie folgt geändert: „auf Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei
-vereinsschädigendem Verhalten
-groben Satzungsverstößen
-beharrlicher Nichterfüllung von Mitgliederpflichten
-Verleumdungen der Organmitglieder
-Verursachung von Zwistigkeiten unter den Mitgliedern
-erheblichen Pflichtverletzungen durch Organmitglieder
-nachhaltigem Stören des Vereinsfriedens
5.§ 4 der Satzung wird durch den folgenden Absatz 5 erweitert: „Vor Einleiten des Ausschlussverfahrens wird das betroffene Mitglied angehört und kann sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu den Vorwürfen schriftlich äußern. Nach Ablauf der Frist wird die außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, die über den Ausschluss des Mitgliedes abstimmt. Vor Einberufung der Mitgliederversammlung aufgrund eines möglichen Mitgliederausschlusses soll dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit eingeräumt werden, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern.“
6.Die Wahl des Herrn Tino Kopf zum 2. Vorsitzenden des Vereines vom 16.08.2020 wird bestätigt.
7.Die Wahl der Frau Kora Steppke-Nitsch zur Schatzmeisterin des Vereines vom 16.08.2020 wird bestätigt.
8.Die Wahl der Frau Marika Kopf zur Schriftführerin des Vereines vom 16.08.2020 wird bestätigt.
9. Für das Jahr 2019 soll dem Vorstand Entlastung erteilt werden.
Diese Beschlussvorlagen 1-9 wurden wie folgt abgestimmt:
Stimmberechtigte Mitglieder: 118
Abgegebene Stimmen: 69
Beschlussvorlagen 1, 2, 4, 6, 7, 8, 9: 69 Zustimmungen
Beschlussvorlage 3: 68 Zustimmungen, 1 Ablehnung
Beschlussvorlage 5: 68 Zustimmungen, 1 Enthaltung
Der Vorstand dankt den Mitgliedern für ihre Unterstützung.