Großzügige Spende vom Niedersächsischen Fussballverband e.V. für PAUL Niedersachsen e.V.

Großzügige Spende vom Niedersächsischen Fussballverband e.V. für PAUL Niedersachsen e.V.

 Niedersächsischer Fussballverband e.V. spendet 1.500,00 € an PAUL Niedersachsen e.V.

Mit einer großzügigen Spende überrraschte uns zum Weihnachtsfest der Niedersächsische Fussballverband e.V., als der Verbandsvorsitzende des NFV e.V., Christian Röhling in unserer Geschäftsstelle anrief.

Er begründete die Auswahl unseres Verbandes mit der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflege- und Adoptivfamilien aufwachsen und mit dem Wunsch der Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements so vieler hilfeleistender Pflege- und Adoptivfamilien.

Der Fußballsport und die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sind eine sinnstiftende Partnerschaft, die es zu fördern gelte, betonte Christian Röhling. Das finden wir auch!

PAUL Niedersachsen e.V. bedankt sich sehr herzlich beim Niedersächsischen Fußballverband e.V. für die erwiesene Anerkennung unserer ehrenamtlichen Tätigkeit und wird die Spendensumme dem Satzungszweck entsprechend einsetzen.

Die offizielle Spendenübergabe erfolgte am 16.02.2023 mit der Überreichung eines Spendenschecks durch den Schatzmeister NFV Bezirk Lüneburg und Kreis Harburg, Herrn Jürgen Miltzlaff.

Der entsprechende Pressebeitrag inkl. Foto siehe oben wurde durch die Cellesche Zeitung am 18.02.2023 veröffentlicht. Wir danken der CZ für die Genehmigung zur Veröffentlichung auf unserer Website.

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Ehrenmitgliedschaft für Dipl. Sozialpädagoge Klaus Bange

Ehrenmitgliedschaft für Dipl. Sozialpädagoge Klaus Bange

Auf unserer Mitgliederversammlung am 12.06.2022 in Walsrode ernannten wir Herrn Dipl. Sozialpädagogen Klaus Bange aus Nordstemmen zum Ehrenmitglied in unserem Verein.

Herr Bange bringt sich ehrenamtlich als pensionierter ehemaliger Jugendamtsleiter im Rahmen der ombudschaftlichen Beratung von Pflegeeltern mit seinem großen Wissen ein und hat bereits für viele unserer Vereinsmitglieder und vor allem zugunsten der Pflegekinder hilfreich und lösungsorientiert Konflikte mit Behörden begradigt oder konnte als Beistand im Hilfeplanverfahren dazu beitragen, dass einvernehmliche Lösungen gefunden werden konnten. Sein Erfahrungssachverstand ist für unseren Verein eine große Ressource, sodass wir uns sehr freuen, dass er nun unser Ehrenmitglied ist.

Lieber Herr Bange, wir danken Ihnen im Namen der Pflegefamilien und Kinder, die Ihre Unterstützung zu schätzen wissen und wünschen uns, dass Sie gesund und fit bleiben. Unser an Sie überreichter Präsentkorb mit vielen Vitaminen und anderen Köstlichkeiten soll ein kleines Dankeschön sein, an dem Sie hoffentlich Freude haben.

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Ungeschönte, authentische, berührende und unbedingt empfehlenswerte Buchlektüre zum Thema FASD, die aufzeigt, dass Aufklärung und Veränderung verpflichtend sind

„Das hier ist kein Randphänomen der Gesellschaft. Nein. Das Fetale Alkoholsyndrom
ist mitten unter uns.“ Dagmar Elsen

mit freundlicher Genehmigung des Schulz-Kirchner Verlags GmbH zur Veröffentlichung des Vorworts und des Buchcovers


Vorwort

„Du bist doch Journalistin, schreib drüber, sonst gibt‘s immer mehr wie mich“,
sagte Luca zu mir nach seiner Diagnose im FASD-Fachzentrum Walstedde. Das
war just, nachdem der damals 14-Jährige realisiert hatte: Alkohol hat mein Hirn
zerstört als ich ein Baby war im Bauch meiner Mutter. Als er außerdem erfuhr, dass
unglaublich viele Menschen gar nicht wissen, dass Alkoholkonsum in der Schwangerschaft
derart gefährlich ist. So viele, dass jede Stunde in Deutschland ein Kind
mit fetalen Alkoholschäden auf die Welt kommt. So viele, dass wir inzwischen über
1,6 Millionen Betroffene sprechen. Mindestens. Denn die Dunkelziffer ist hoch. Für
Luca, der mit seinem wirklichen Namen nicht genannt werden möchte, war sofort
klar: Wüssten die Menschen darüber Bescheid, dann würden doch alle alles tun,
damit so etwas nicht weiter vorkommt. Trinkt man in der Zeit der Schwangerschaft
keinen Alkohol, ist eine solche Behinderung zu hundert Prozent vermeidbar.
So weit, so simpel.
Ich musste nicht lange überlegen. Luca wurde zur Triebfeder einer sehr intensiven
und langen Recherchereise, die mich Woche für Woche, Monat für Monat, immer
fassungsloser machte. Zahlen, Daten, Fakten in Dimensionen, die deutlich machen:
Das hier ist kein Randphänomen der Gesellschaft. Nein. Das Fetale Alkoholsyndrom
ist mitten unter uns. Es betrifft alle – die Bankiersgattin ebenso wie die Frau
an der Kasse im Supermarkt oder die unwissentlich Schwangere. Und es geht nicht
nur die Mütter an, sondern jeden. Weil jeder wissen sollte, was der Alkohol im
Mutterleib anrichtet. Damit niemand mehr auf die Idee kommt zu behaupten, ein
Gläschen schadet nicht, der Mutterkuchen ist ein sicherer Schutzmantel. Nein, ist
er nicht. Alkohol in der Schwangerschaft ist immer gefährlich – zu jeder Zeit und
in jeder Menge!
Durch Luca, den ich aus meinem persönlichen Umfeld kenne und den ich habe
aufwachsen sehen, waren mir die Probleme und Defizite von FASD-Betroffenen
vertraut. Ich habe miterlebt, wie der hübsche, fröhliche Junge, dem man seine Behinderung
nicht im Mindesten ansieht, erst schleichend, dann immer deutlicher
begann zu straucheln. Schneller und schneller drehte sich das Rad, immer tiefer
zog es ihn in der Pubertät in den Abgrund. Es war die Hölle. Die Hölle für ihn, für
seine Familie. Kein Arzt wusste Rat. Keine Klinik stellte die richtige Diagnose. Alle
meinten, na ja, das Drama wird der Adoption geschuldet sein. Dann ein Tipp, ein
Zufall, über eine Bekannte, die der Adoptivmutter die Aufnahme in der Kinderund
Jugendklinik Walstedde empfahl.
Es hat mich mit Entsetzen erfüllt, dass weder ein Kinderarzt, noch ein Ergotherapeut,
Psychologe, Psychiater, Lehrer, Erzieher, eben niemand auf die Idee gekommen
ist, der Junge könnte fetale Alkoholschäden haben. Das, obwohl Luca einer
von tausenden typischen Fällen ist – körperlich unauffällig, mit durchschnittlichem
Intelligenzquotienten, aber kognitiv stark defizitär, ebenso in den Exekutivfunktionen,
orientierungslos, ohne Zeitgefühl, Mathe ist ihm ein Gräuel, seine unkontrollierten
Wutanfälle legendär.
Warum nur ist dieses Syndrom so unbekannt, fragte ich mich. Ich forschte im Internet,
las alles, was ich kriegen konnte. Ich interviewte auf dem Gebiet der fetalen
Alkoholschäden renommierte – ja, es gibt sie, wenige, aber doch! – Ärzte, Psychologen,
Therapeuten, FASD-Fachberater. Ich sprach mit Eltern, mit leiblichen, Pflege-
und Adoptiveltern, sprach mit erwachsenen Betroffenen. Sie erzählten stets
atemlos und aufgebracht. Allesamt waren es aufwühlende Geschichten, die das
facettenreiche, fatale Ausmaß der von unserer Gesellschaft vertuschten Thematik
offenbarte. Die schlimmste Geschichte von allen war die von Max. Sie bricht einem
das Herz. Ein Kind von elf Jahren hält die Pein des Lebens nicht mehr aus und begeht
Selbstmord. Es ist der blanke Horror.
Schockiert hat mich bei meiner Recherche obendrein, wie sehr Ängste vorherrschten
offen zu reden, sich selbst zu benennen und die Personen und Ämter, die maßgeblich
an den vielschichtigen Missständen beteiligt sind, weil nicht sein kann, was
nicht sein darf. FASD, das gibt es hier nicht. Hokuspokus. Modediagnose. Lassen
die Pflegeeltern nicht locker, zeigen auf, was mit ihren Kindern los ist, fordern Hilfe
und Unterstützung ein, müssen sie darum fürchten, dass ihnen die Kinder wieder
weggenommen werden. Eine bedrückende Tatsache. Bitte uns im Text anonymisieren,
hieß es deshalb auch immer wieder. Ein weiterer Grund für den Wunsch nach
Anonymität, der einmal mehr die Gesinnung unserer ach so integrativen Gesellschaft
offenlegt: die Sorge, stigmatisiert und gesellschaftlich isoliert zu werden.
Drei Jahre liegen nun hinter mir, seit ich mich intensiv mit FASD auseinandergesetzt
habe. Eine lange Zeit. Aber viel Zeit ist notwendig, um zu erfassen und zu
verstehen. Nicht nur das Syndrom an sich ist so komplex in seinem Erscheinungsbild
und seinen Auswirkungen. Es stellt das ganze Leben der Betroffenen und ihrer
Familien und Freunde auf den Kopf. Wie sagt Luca immer so schön: „Ich bin kein
normaler Behinderter.“ Was er damit meint, versteht man, wenn man all die Geschichten
dieser besonderen Menschen gelesen hat.
Die Recherchen haben aber glücklicherweise nicht nur die dunklen Seiten des Syndroms
offenbart. Immer mehr kämpferische Menschen stehen auf, trauen sich ihre
Rechte zu benennen und einzufordern, erheben die Stimme und gehen an die
Öffentlichkeit. Und wenn sie es geschafft haben, die Unterstützung zu erhalten,
die ihnen zusteht, zeigt sich sofort, dass das Leben für Menschen mit fetalen Al-
koholschäden einen ganz anderen, einen so positiven Verlauf nehmen kann. Es
muss den Eltern, ihren Kindern, den erwachsenen Betroffenen lediglich die Chance
darauf gewährt werden. Schließlich ist es eine Chance, die rechtlich verbrieft ist.
Ich danke von Herzen allen, die es mir möglich gemacht haben, dieses Buch zu
schreiben. Die Offenheit und das Vertrauen, das mir dafür geschenkt wurde, haben
mich sehr berührt. Viele Tränen sind bei den Gesprächen geflossen. Vor Kummer,
vor Sorge, vor Wut und Angst, aber auch vor Freude und, das ist besonders schön,
vor lauter Lachen. Denn Menschen mit fetalen Alkoholschäden sind grundsätzlich
sehr humorvolle, ausgestattet mit einer ganz anderen Logik im Kopf, die zu
den lustigsten Anekdoten führt. Sie sind von rührender Naivität und einer großen
Herzenswärme. Sie leben im Hier und Jetzt. Und das macht sie beneidenswert unbekümmert.
Herzlich
Dagmar Elsen

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Projekt: Familie auf Zeit

Projekt: Familie auf Zeit

Eine niedersächsische Studie zum Übergang von jungen Menschen aus der Pflegekinderhilfe ins Erwachsenenleben

Etwa 7.000 junge Erwachsene zwischen 17 und 19 Jahren haben im Jahr 2017 in Niedersachsen die stationäre Erziehungshilfe (also Pflegefamilie, Wohngruppe/sonstige betreute Wohnform) verlassen. Das Kinder – und Jugendhilfegesetz sieht eine Unterstützung von jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr vor(in Einzelfällen sogar länger), aber viele stationäre Hilfen enden deutlich früher. Die betroffenen jungen Menschen verlassen die Hilfe und werden zu sogenannten Care Leaver:innen. Viele Herausforderungen sind mit diesem Übergang verbunden, z.B. die Wohnungssuche, Existenzsicherung, Erreichen einer Ausbildung, Ablösung aus vertrauten Lebenskontexten.

Die nachfolgenden Hilfsangebote sind oft nicht auf die Bedarfslagen von jungen Erwachsenen mit Jugendhilfeerfahrungen ausgerichtet. Viele der jungen Menschen sind auf sich allein gestellt.

Seit etwa 10 Jahren gibt es mehr Aufmerksamkeit in der Fachwelt für die Situation von Care Leaver:innen, über den Übergang von jungen Menschen aus Pflegefamilien ins Erwachsenenleben liegt in Deutschland aber bisher wenig Wissen vor. Inzwischen wird (ganz aktuell!) mit dem im Juni 2021 verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eine bessere Übergangsbegleitung gesetzlich festgelegt.

Das Projekt Familie auf Zeit möchte den Übergang aus Pflegefamilien ins Erwachsenenleben in Niedersachsen näher untersuchen. Dazu sollen Care Leaver:innen aus Pflegefamilien befragt werden. Aber auch die Erfahrungen von Pflegeeltern sollen in dem Projekt betrachtet werden. Die Studie gliedert sich in drei Phasen:

Teil 1: Erste partizipative Workshops mit Care Leaver:innen bzw. mit Pflegeeltern: Infos zur Studie, Sammlung von Erfahrungen mit der Übergangsvorbereitung und – begleitung.

Teil 2: Individuelle Befragung von Care Leaver:innen (mindestens 17 Jahre alt) und Pflegeeltern, bei denen das Ende des Pflegeverhältnisses in den kommenden 12 Monaten zu erwarten ist. Folgebefragung ca. 1 Jahr nach dem ersten Interview.

Teil 3: Workshops zur Diskussion von Forschungsergebnissen mit Care Leaver:innen bzw. Pflegeeltern

Interessierte können in allen Phasen teilnehmen oder auch nur an einzelnen.

Die Universität Hildesheim forscht seit vielen Jahren über die Lebenssituation von Care Leaver:innen und begleitet Projekte in der Praxis. Über ihr Interesse an einer Mitwirkung bei dem Projekt Familie auf Zeit würden wir uns sehr freuen. Wenn eine Teilnahme für Sie und /oder Ihr Pflegekind in Betracht kommt oder bei Fragen melden Sie sich gerne bei mir.

Mit besten Grüßen

Severine Thomas

Stiftung Universität Hildesheim – Institut für Sozial- und Organisationspädagogik

Universitätsplatz 1

31141 Hildesheim

Fon: 05121 883 -11728

E-Mail: severine.thomas@uni-hildesheim.de

Website: www.uni-hildesheim.de

https://forschungsnetzwerk-erziehungshilfen.de/projekt/familie-auf-zeit/

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Das im Juni 2021 neu in Kraft getretene KJSG auf Bundesebene hat die Bundesländer dazu verpflichtet, dezentrale unabhängige Ombudsstellen einzurichten. Ein wesentlicher Bestandteil der ombudschaftlichen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Aufklärung von jungen Menschen und ihren Familien über die Rechte und Rechtsansprüche sowie die Verfahrensfragen in der Kinder- und Jugendhilfe.

Das im Juni 2021 neu in Kraft getretene KJSG auf Bundesebene hat die Bundesländer dazu verpflichtet, dezentrale unabhängige Ombudsstellen einzurichten. Ein wesentlicher Bestandteil der ombudschaftlichen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Aufklärung von jungen Menschen und ihren Familien über die Rechte und Rechtsansprüche sowie die Verfahrensfragen in der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Dipl. Sozialpädagoge und ehemalige Jugendamtsleiter Herr Klaus Bange aus dem Landkreis Hildesheim hat mit einem Team von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Uni Hildesheim bereits eine unabhängige Ombudsstelle initiiert und bereichert ab sofort auch unser Beratungs- und Beistandsteam im Paul Niedersachsen e.V.

Herr Bange verfügt über große Erfahrung im Bereich der Jugendhilfe und versucht in Konflikten, die im Dreiecksverhältnis zwischen Familien, öffentlicher Jugendhilfe und freien Trägern auftreten können, zu vermitteln und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.

Ratsuchende Mitglieder können sich per E-Mail an beistand@paul-niedersachsen.de oder auch telefonisch unter 05145-9394143 an uns wenden, wenn sie eine ombudschaftliche Begleitung benötigen.

Wir danken Herrn Bange für diese großartige Unterstützung!

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Niemand darf dir wehtun!
Deutscher Kinderverein macht auf die einklagbaren Rechte der Kinder aufmerksam 

Kinder haben Rechte – aber sie kennen sie in vielen Fällen nicht. Darauf macht der Deutsche Kinderverein e.V. aufmerksam und pocht auf mehr Aufklärung: „Noch immer werden Kinder zu wenig über ihre Rechte aufgeklärt“, stellt Rainer Rettinger, Geschäftsführer des Vereins fest. „Selbst pädagogische Fachkräfte in Schulen, Kindertagesstätten und Jugendämter sind manchmal kaum darüber informiert.“

Quelle: Deutscher Kinderverein e.V.

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Ergebnis der Online-Abstimmung der Mitglieder

Bezüglich der Beschlüsse auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 16.08.2020 wurden zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Paul Niedersachsen e.V.  erneute Beschlussfassungen erforderlich.

Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid 19 Pandemie beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 3 dieser Verordnung können abweichend von § 32 BGB Beschlüsse der Mitglieder auch ohne eine Versammlung gefasst werden.

Von dieser Möglichkeit hat Paul Niedersachsen e.V. Gebrauch gemacht und seine Mitglieder über folgende Beschlussvorlagen im online Verfahren abstimmen lassen:

  1. § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert: „Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich einzuberufen. Die Einberufung hat mindestens in Textform (in der Regel per E-Mail) zu erfolgen. Mitglieder, die über keine E-Mailadresse verfügen oder diese dem Verein nicht mitgeteilt haben, werden schriftlich über die Einberufung informiert.“
  2. § 8 Abs.2 der Satzung wird wie folgt geändert: „Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Antrag von 10% oder mehr der Mitglieder in Textform (in der Regel per E-Mail) oder auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstands einberufen werden. Sie ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Anlasses mit einer Frist von drei Wochen durch den geschäftsführenden Vorstand einzuberufen. Absatz 1 gilt entsprechend.“
  3. § 10 der Satzung „§ 10 Schlichtungsausschuss“ wird wie folgt geändert: „Ein Schlichtungsausschuss existiert nicht.“
  4. § 4 Abs. 4 lit. d) der Satzung wird wie folgt geändert: „auf Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

-vereinsschädigendem Verhalten

-groben Satzungsverstößen

-beharrlicher Nichterfüllung von Mitgliederpflichten

-Verleumdungen der Organmitglieder

-Verursachung von Zwistigkeiten unter den Mitgliedern

-erheblichen Pflichtverletzungen durch Organmitglieder

-nachhaltigem Stören des Vereinsfriedens

5.§ 4 der Satzung wird durch den folgenden Absatz 5 erweitert: „Vor Einleiten des Ausschlussverfahrens wird das betroffene Mitglied angehört und kann sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu den Vorwürfen schriftlich äußern. Nach Ablauf der Frist wird die außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, die über den Ausschluss des Mitgliedes abstimmt. Vor Einberufung der Mitgliederversammlung aufgrund eines möglichen Mitgliederausschlusses soll dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit eingeräumt werden, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern.“

6.Die Wahl des Herrn Tino Kopf zum 2. Vorsitzenden des Vereines vom 16.08.2020 wird bestätigt.

7.Die Wahl der Frau Kora Steppke-Nitsch zur Schatzmeisterin des Vereines vom 16.08.2020 wird bestätigt.

8.Die Wahl der Frau Marika Kopf zur Schriftführerin des Vereines vom 16.08.2020 wird bestätigt.

9. Für das Jahr 2019 soll dem Vorstand Entlastung erteilt werden.

Diese Beschlussvorlagen 1-9 wurden wie folgt abgestimmt:

Stimmberechtigte Mitglieder: 118

Abgegebene Stimmen: 69

Beschlussvorlagen 1, 2, 4, 6, 7, 8, 9:             69 Zustimmungen

Beschlussvorlage 3:                                        68 Zustimmungen, 1 Ablehnung

Beschlussvorlage 5:                                        68 Zustimmungen, 1 Enthaltung

Der Vorstand dankt den Mitgliedern für ihre Unterstützung.

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