KJHG – Kinder- und Jugendhilfe Gesetz
- Das KJHG trat am 1. Januar 1991 in den westlichen Bundesländern in Kraft und löste das bis dahin geltende deutsche Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) von 1961 ab. In den neuen Bundesländern erlangte das KJHG bereits mit dem Beitrittstermin am 3. Oktober 1990 seine Gültigkeit.Das KJHG war ein Artikelgesetz mit insgesamt 24 Artikeln, seine Artikel enthielten Änderungsaufträge an andere Gesetze zum Zeitpunkt 1991.
- Das KJHG wurde zum Kern des aktuellen Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) mit aktuell 105 Einzelparagraphen,in das das KJHG überführt wurde. Das Sozialgesetzbuch Deutschlands enthält neben dem Achten Buch 11 weitere Bücher anderer Sachgebiete.
- Wenn umgangssprachlich noch vom „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ gesprochen wird, ist das SGB VIII gemeint.
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